GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND PRÄVENTION

Die Gesundheitsförderung und die Prävention werden im Gesundheitsgesetz von 1999 und im Reglement über Gesundheitsförderung und Prävention von 2004 definiert. Die Beauftragte für Suchtprävention und Gesundheitserziehung, der Kantonsarzt und der Vorsteher des Amtes für Gesundheit setzen sie um.

Die Kommission für Gesundheitsförderung und Prävention ist das beratende Organ des Staatsrats für Entscheide auf diesem Gebiet. Die entsprechenden Massnahmen werden im kantonalen Plan für Gesundheitsförderung und Prävention festgelegt.

Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gesundheit wie folgt: «Gesundheit ist ein Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit oder Gebrechen.»

Das Gesundheitsgesetz des Kantons Freiburg und das Reglement über Gesundheitsförderung und Prävention definieren Gesundheitsförderung und Prävention wie folgt:

  • Die Gesundheitsförderung bezweckt die Verbesserung des Gesundheitszustandes der Einzelpersonen und der Gesamtbevölkerung. Sie zielt fortlaufend auf die Förderung von Lebensgewohnheiten und Lebensbedingungen hin, die der Gesundheit zuträglich sind.
  • Die Prävention hat zum Ziel, Erkrankungen und Unfälle zu verhüten und ihre Zahl und Schwere zu vermindern. Sie umfasst zudem die Massnahmen zur Abschwächung der Krankheits- und Unfallfolgen.

Psychische Gesundheit als Priorität

Im kantonalen Plan für Gesundheitsförderung und Prävention 2007-2011 wird psychische Gesundheit zusammen mit gesunder Ernährung bzw. Bewegung und den Rahmenbedingungen als Handlungsschwerpunkt festgelegt.

Laut dem besagten kantonalen Plan kann psychische Gesundheit aufgrund der Zahl der betroffenen Personen als wichtiges Gesundheitsbedürfnis der Freiburger Bevölkerung betrachtet werden. Im Kanton stellt man fest, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bevölkerung an leichten psychischen Störungen leidet (über 23% der Männer und über 30% der Frauen). Unter den Personen, die Anzeichen eines schlechten psychischen Gleichgewichts aufweisen (16,7% der Männer und 20% der Frauen), sind die jüngeren (15–34 Jahre) am meisten vertreten. Gesamtschweizerisch gesehen stellen psychische Erkrankungen die am dritthäufigsten in Arztpraxen diagnostizierten Erkrankungen dar. Psychisches Unwohlsein spielt eine wichtige Rolle als Ursache für vermehrtes Risikoverhalten und für Suchtverhalten. Dieses Thema deckt einen weiten Bereich ab, der von einer leichten Verschlechterung des psychischen Wohlbefindens bis zu schweren Erkrankungen reicht. Psychische Gesundheit ist auch eine Priorität der Gesundheitsförderung auf nationaler Ebene. Diese Faktoren sowie die Beurteilung durch die Kommission und die Institutionen haben dazu geführt, psychische Gesundheit als zweites vorrangiges Thema anzuerkennen – mit den Unterthemen Stress, Gewalt, Depression und Suizid.

In diesem Kontext sind die Reform der kantonalen Psychiatrie und die Gründung des FNPG zwei Schlüsselelemente, die das Fundament für die Entwicklung noch wirksamerer Strategien für die Prävention und Gesundheitsförderung auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit im Kanton Freiburg legen müssen.