VERFAHREN BEI DIFFERENZEN

Was tun bei Konflikten? Das Wohl unserer Patienten steht bei uns im Mittelpunkt. Bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten zwischen Ihnen, Ihrem gesetzlichen Vertreter oder Ihren Angehörigen und anderen Patienten oder Mitarbeitenden des FNPG haben Sie das Recht, im FNPG angehört zu werden und Ihre Unzufriedenheit kundzutun.

 

Beschwerdemanagement im FNPG

Um bei Streitigkeiten Ihren Standpunkt geltend zu machen, empfehlen wir Ihnen, sich zuerst an Ihre Bezugsfachperson zu wenden, dann an den Koordinator für Patientenrechte und schliesslich an die Beschwerdekommission des FNPG. Lassen Sie sich hierfür unsere Broschüre «Weisungen über die Behandlung von Differenzen zwischen den Nutzern und dem FNPG» geben.

1. Erklären Sie das Problem unseren Mitarbeitenden

Wir ermutigen Sie, Ihre Reklamation direkt an einen unserer Mitarbeiter zu richten, insbesondere an Ihre Bezugspflegefachperson oder Ihren Arzt.

2. Kontaktieren Sie unsere Koordinatoren für Patientenrechte

Die Koordinatoren für Patientenrechte stehen zu Ihrer Verfügung, um Sie in Ihrem Vorgehen zu unterstützen und den Dialog mit dem Personal des FNPG zu erleichtern. Am Klinikempfang setzt man Sie gerne mit einer dieser Personen in Kontakt.

3. Wenden Sie sich an die Beschwerdekommission des FNPG

Stellen die Antworten unserer Mitarbeitenden und des Koordinators für Patientenrechte Sie nicht zufrieden, können Sie Ihre Reklamation schriftlich an die Beschwerdekommission richten.

Weitere Rechtsbehelfe

Wird das Problem im internen Beschwerdeverfahren des FNPG für Sie nicht zufriedenstellend behandelt, können Sie sich jederzeit auch an die Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte oder an eine Organisation wenden, die die Interessen der Patienten vertritt (vgl. nützliche Adressen hiernach). Diese Möglichkeit steht Ihnen unabhängig von den intern angebotenen Lösungen zur Verfügung.

Die Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte ist administrativ der Direktion für Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg zugewiesen; sie behandelt alle Fragen rund um die Aufsicht über die Gesundheitsberufe und prüft im Einzelfall, ob die vom Freiburger Gesundheitsgesetz garantierten Patientenrechte verletzt wurden. Die Adresse lautet:

Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens
und die Wahrung der Patientenrechte

p. A. Direktion für Gesundheit und Soziales
Route des cliniques 17
1701 Freiburg
T. +41 (0)26 305 29 04