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EINE LEISTUNG FÜR DIE BEVÖLKERUNG

Der Auftrag, ein mobiles Team für psychosoziale Notfälle zu organisieren, konkretisiert die geforderte Diversifizierung der Aufgaben des FNPG: Tatsächlich wird in mehreren Artikeln des Gesetzes vom 5. Oktober 2006 über die Organisation der Pflege im Bereich der psychischen Gesundheit präzisiert, dass das FNPG die Bandbreite seiner Leistungen im Sinn eines Übergangs zu Angeboten auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit ausweiten muss, was namentlich im Bereich der Prävention und der Gesundheitsförderung zu geschehen hat.

Das mobile Team für psychosoziale Notfälle interveniert zusätzlich zu den traditionellen Einsatzkräften, die tags und nachts zum Einsatz kommen, aufgrund ihres Wesens und ihres Auftrags jedoch keine Möglichkeit haben, Direktbetroffenen und Angehörigen über ihren Einsatz hinaus betreuend beizustehen, obwohl eine psychosoziale Betreuung oft nötig wäre. Das mobile Team für psychosoziale Notfälle macht keine Debriefings oder Nottherapien, sondern leistet psychosoziale Unterstützung.

Ein interdisziplinäres Betreuungsteam

Die Einzelfälle sind sehr vielfältig und die Bedürfnisse sind von Fall zu Fall verschieden: Teils ist eher der Beistand eines Psychologen gefragt, teils eher der eines Sozialarbeiters, einer Pflegefachperson oder eines Seelsorgers. Die Aufgaben des mobilen Teams für psychosoziale Notfälle reichen vom Dasein und Zuhören über die Auskunftserteilung bis hin zur psychologischen Unterstützung. Für Fälle, die hauptsächlich einer medizinischen Intervention bedürfen, sind nach wie vor die Bereitschaftsärzte und Rettungssanitäter zuständig. Die interdisziplinäre Zusammensetzung des Betreuungsteams ist die beste Antwort auf die Vielschichtigkeit der angetroffenen Situationen.

Zu den Ereignissen, die die Intervention des mobilen Teams für psychosoziale Notfälle erfordern können, zählen z. B. Suizide oder Suizidversuche, tödliche Unfälle, Familienkrisen, die den vorübergehenden Schutz der Kinder erfordern, Verkehrsunfälle mit Toten oder Schwerverletzten, psychische Störungen, die nicht unbedingt einer Hospitalisierung bedürfen, Brände, Raubüberfälle, Aggressionen, Geiselnahmen, Ertrinkungsunfälle, Morde und andere potentiell traumatische Situationen.

Die psychosoziale Notfallbetreuung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

  • Die notfallpsychologische Betreuung verfolgt einen psychosozialen Ansatz und ist keine psychotherapeutische Massnahme.
  • Die Notfallbetreuer kennen die Grundsätze der psychosozialen Unterstützung in Notfällen.
  • Sie sind fähig, ihre Kenntnisse kritisch und flexibel einzusetzen.
  • Sie kennen ihre Grenzen und sind in der Lage, einzusehen, inwieweit ein traumatisches Ereignis auch auf sie Auswirkungen zeitigen kann.
  • Die Notfallpsychologie wird nur von Fachpersonen ausgeübt, die finanziell nicht davon abhängen.
  • Der Ansatz ist auf die Akzeptanz der Reaktionen ausgerichtet.
  • Die Einsätze der Notfallbetreuer sind zeitlich begrenzt. Eher als sich selbst als Ressource anzubieten, versuchen die Teams, in erster Linie die Ressourcen der Betroffenen zu aktivieren, sowie die der Angehörigen und der Gemeinschaften, denen sie angehören.
  • Die Notfallbetreuer sind gehalten, ihre Interventionen ethisch zu hinterfragen. Zum Beispiel müssen sie fähig sein, in Fällen, in denen bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind, einen Auftrag abzulehnen.
  • Der Ansatz ist minimalistisch: Es wird so wenig wie möglich, aber alles Notwendige getan. Es geht darum, Betroffenen und ihrem Umfeld beizustehen und ihnen Halt und Sicherheit zu geben.