DER PSYCHOLOGISCHE DIENST

Der psychologische Dienst des FNPG kümmert sich um die testpsychologische Abklärung und Diagnostik und um die psychotherapeutische Betreuung verschiedener Patientenpopulationen in unterschiedlichen Settings. Das Angebot umfasst Leistungen für Kinder und Jugendliche, für Erwachsene und für ältere Menschen in ambulanten Sprechstunden, auf den Stationen, in den Tageskliniken, in Gefängnissen und in der Form der Konsultation-Liaison in anderen Institutionen.

Das Angebot des Dienstes umfasst je nach Problematik Unterstützungs- und Supervisionsleistungen, Einzel-, Paar- oder Familienpsychotherapien, aber auch therapeutische Gruppen. Diese Leistungen richten sich sowohl an die leidende Person als auch an ihr Umfeld. Der Dienst betätigt sich auch in der Forschung, in der internen Fortbildung und in der Betreuung und Ausbildung der prä- und postgradualen Psychologiepraktikanten.

Der Dienst achtet in seinem Vorgehen die Person und ihr Umfeld, die Einzigartigkeit der Person und die Vielfalt ihres Verhaltens und lehnt sich an die Berufsordnung der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP; www.psychologie.ch).

Der Dienst ist integraler Bestandteil des interdisziplinären Behandlungsteams. Er beteiligt sich aktiv an der Diagnosestellung und an der Betreuung. Nach der Abklärung bietet er eine Betreuung an, die auf die Situation jedes Patienten zugeschnitten ist. Gegenwärtig zählt der Dienst 31 ständige Psychologen, 8 Psychologen im einjährigen Postmasterpraktikum, punktuell angestellte Psychologen in FSP-Assistenzprojekten und Bachelor- oder Masterpraktikanten in Psychologie.

Der Dienst arbeitet auch mit den Partnern des FNPG zusammen, so mit den Akteuren der Gesundheitsnetze (niedergelassene Ärzte und Spitex), mit Akteuren ausserhalb des Gesundheitswesens (z. B. Sozialarbeit, Beistandschaft, Armee, Schule, sozialpädagogische Institutionen, Schuldienste und das Jugendamt), mit Versicherern (Krankheit, Erwerbsausfall, IV, Militärversicherung) und mit Gutachtenbestellern (Justiz, IV).

Alle unsere Psychologen haben einen Masterabschluss, ein Lizentiat oder ein Diplom in Psychologie einer Universität oder Hochschule, einige haben auch ein Doktorat. Seit Inkrafttreten des Psychologieberufegesetzes (PsyG) 2013 ist die Berufsbezeichnung Psychologe geschützt. Die meisten unserer Psychologen tragen den Titel des eidgenössisch anerkannten Psychotherapeuten oder sind dabei, diesen Titel zu erlangen. Ausserdem gehören dem Dienst Fachpsychologen (FSP) für klinische Psychologie, für Neuropsychologie, für Kinder- und Jugendpsychologie und für Rechtspsychologie an. Einige unserer Psychologen haben auch FSP-Zusatzqualifikationen in Notfallpsychologie, Gerontopsychologie oder Psychoonkologie.